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Fremdsprachen im WPI und Oberstufe

Kein Wahlpflichtfach I (WPI) schließt einen Besuch der Oberstufe aus. Im Hinblick auf den Verlauf der Oberstufe sind jedoch zwei Fälle zu unterscheiden:

1. Als WPI sind Wirtschaftslehre, Technik oder Gestalten gewählt.

In diesem Fall muss man in der Einführungsphase der Oberstufe (Klasse 11) eine zweite Fremdsprache (bei uns: Spanisch) neu beginnen und diese Sprache bis zum Abitur behalten. Dieser Kurs wird durchgängig vierstündig unterrichtet. Die Noten der beiden Halbjahre des letzten (13.) Schuljahres müssen ins Abiturzeugnis eingebracht werden.

Die neubegonnene Fremdsprache kann nicht gegen eine Naturwissenschaft getauscht oder aufgerechnet werden. Dies macht sich besonders bemerkbar, wenn man das naturwissenschaftliche Profil wählen möchte. In diesem Fall sind drei Naturwissenschaften und zwei vierstündige Fremdsprachen zu belegen.

2. Als WPI ist eine zweite Fremdsprache gewählt.

In diesem Fall gibt es mehrere Möglichkeiten:

  1. Man behält die zweite Sprache bis einschließlich Klasse 11 und kann dann entweder die zweite Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft abgeben. Man kann natürlich auch beides behalten.
  2. Man gibt die zweite Fremdsprache nach der zehnten Klasse ab, dann gilt das gleiche wie bei 1.
  3. Man nimmt, soweit die Möglichkeit dazu gegeben ist, Spanisch in Jahrgang 11 zusätzlich als dritte Fremdsprache. Dann hat man die gleiche Möglichkeit wie bei 2a und kann außerdem entscheiden, ob man nach Klasse 11 die zweite oder dritte Fremdsprache weiterführt. Diese Möglichkeit ist jedoch nur eingeschränkt gegeben, so darf Spanisch dann in der Einführungsphase nicht mit der zweiten Fremdsprache im Stundenplan parallel liegen.
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