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Konfliktbearbeitung (2) - Handlungskette

Eine Klassenkonferenz, bei der über Ordnungsmaßnahmen beschlossen werden muss, ist immer unerfreulich. Deswegen haben wir eine Handlungskette eingerichtet, um solche Konferenzen zu vermeiden. Diese Kette umfasst folgende Stufen:

STUFE 1
Pädagogisches Gespräch mit der Klassenleitung

Die Klassenleitung führt ein pädagogisches Gespräch mit der Schülerin bzw. dem Schüler. Es wird ein Protokoll erstellt. Dies enthält den Sachverhalt, die Stellungnahme, getroffenene Vereinbarungen, Verabredungen zur Wiedergutmachung und eine Bewährungsfrist. Die Schülerin bzw. der Schüler unterschreibt. Die Klassenleitung informiert mit diesem Protokoll die Erziehungsberechtigten und nimmt das Protokoll zur Schülerakte. Fällt innerhalb der Bewährungsfrist kein weiterer Regelverstoß an, endet das Verfahren an dieser Stelle, erfolgt nach der Bewährungsfrist ein Regelverstoß, setzt das Verfahren wieder bei Stufe 1 ein.

STUFE 2
Gespräch mit einem Schulsozialarbeiter bzw. einer Schulsozialarbeiterin

Erfolgt innerhalb der Bewährungsfrist ein weiterer Regelverstoß, registriert die Klassenleitung den Vorfall und leitet diesen mit dem Protokoll der Stufe 1 an die Schulsozialarbeit weiter. Diese führt ein Gespräch, in dem Ziele vereinbart werden. Der Vermerk, dass ein Gespräch erfolgte und die getroffene Vereinbarung wird durch die zuständige Stufenleitung an die Erziehungsberechtigten weitergeleitet und in der Schülerakte festgehalten. Fällt daraufhin kein weiterer Regelverstoß an, endet das Verfahren an dieser Stelle.

STUFE 3
Gespräch mit Klassenleitung, Stufenleitung, Eltern, Schülerin bzw. Schüler, Schulsozialarbeit und bei Bedarf weiteren Fachleuten

Fällt erneut ein Regelverstoß an, registriert die Klassenleitung den Vorfall und leitet diesen an die Stufenleitung weiter. Die Schulleitung lädt daraufhin zu einem Gespräch ein. Ziel dieses Gesprächs ist eine dem Vorfall angepasste zusätzliche Vereinbarung (z.B. soziale Aufgabe, kurzer Klassenwechsel, Pausenverbot). Über das Gespräch und seine Ergebnisse wird ein Protokoll erstellt, von der Schülerin bzw. dem Schüler, den Eltern und der Klassenleitung unterschrieben und vom Schulleiter mit Sichtvermerk zur Kenntnis genommen. Die Eltern erhalten das Protokoll durch die Stufenleitung, es wird zusätzlich in der Schülerakte abgelegt. Fällt daraufhin kein weiterer Regelverstoß an, endet das Verfahren an dieser Stelle. Ohne Verhaltensänderung der Schülerin bzw. des Schülers ist die nächste Maßnahme eine Klassenkonferenz nach §25 SchulG.

STUFE 4
Klassenkonferenz nach §25 SchulG

Beschluss über Ordnungsmaßnahmen nach dem SchulG.

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