Jahrgangsstufe 10
Der 10. Jahrgang an der KGSE
In der 10. Jahrgangsstufe wird der Mittlere Bildungsabschluss (MSA) erworben. Nach der Gemeinschaftsschulverordnung nehmen grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler an diesen Prüfungen teil. Zudem steht wieder die Entscheidung an, ob nach Ende dieses Schuljahrs eine Ausbildung oder der Übergang in die Oberstufe angestrebt werden soll.
Im Rahmen unseres Beratungskonzepts bieten wir Informationsabende (nächster: 26.11.2026, Außenstelle) an
- zum Ablauf des 10. Schuljahrs
- zur Berufsorientierung
- zu den Regularien der Abschlussprüfungen und
- zur Oberstufe unserer Schule. Wir bieten ebenfalls einen Informationsabend zur Oberstufe an.
Für Schülerinnen und Schüler, die die Schule verlassen, informieren wir über Möglichkeiten und Termine der beruflichen Schulen und bieten Bewerbungstrainings und Beratungen durch die Jugendberufsagentur des Kreises Pinneberg an.
Auch in dieser Jahrgangsstufe gibt es einige Wochen nach dem Herbstferien den Trendcheck mit ersten Hinweisen auf den derzeitigen Leistungsstand. Diese Hinweise bilden erneut die Grundlage für Beratungsgespräche beim Elternsprechtag. Sollten umfangreichere Gespräche notwendig sein, empfiehlt es sich, einen gesonderten Beratungstermin zu vereinbaren.
In der Vorhabenwoche zum Beginn des zweiten Halbjahrs fahren die Schülerinnen und Schüler auf Klassenfahrt nach Berlin (01.03.-04.03.2026).
Schülerinnen und Schüler, die ihre Ausbildung in der Oberstufe fortsetzen wollen, bewerben sich mit ihrem Halbjahreszeugnis um die Aufnahme in die Oberstufe. Schülerinnen und Schüler, die eine Berufsausbildung anstreben, bewerben sich mit ihrem Halbjahreszeugnis um eine Ausbildung.
Nach den zentralen schriftlichen Prüfungen, der Bekanntgabe der Vornoten und möglichen mündlichen Prüfungen stehen die Endnoten für den 10. Jahrgang fest, so dass der Übergang in die > Oberstufe oder in eine Ausbildung gesichert ist.
Stufenleitung für den 9. und 10. Jahrgang ist Frau Schulz-Sievert.
Termine für die Berufsberatung im Schuljahr 2026 / 2027
- Tag der beruflichen Bildung: 30.09.2026
- Berufe live in Elmshorn: 06.11.2026
- Gesamtelternabend Berufliche Orientierung (Jg. 8-11): geplant in der vorletzten Woche im Januar 2027
- PinBall Berufsmesse in Pinneberg: 24.03.2027
Wichtige Informationen zum MSA:
> Elterninformationen zu den Prüfungen
> Zugangsvoraussetzungen zur Oberstufe
Elterninfoabend 27.11.2025 zum ESA/MSA
Wie werden die Endnoten berechnet?
ESA/MSA Noten (Mathe, Deutsch)
ESA/MSA Noten ohne schriftliche Prüfung
Beendigung der Vollschulpflicht
Schulgesetzt § 19 (4):
"Eine Schülerin oder ein Schüler kann nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht entlassen werden, wenn sie oder er innerhalb von 30 aufeinander folgenden Kalendertagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden dem Unterricht unentschuldigt ferngeblieben ist oder sich durch wiederholte und unentschuldigte Abwesenheit bei schriftlichen Arbeiten unter Aufsicht der Leistungskontrolle in zwei oder mehr Fächern entzieht. Die Entlassung ist nur zulässig, wenn die Schülerin oder der Schüler sowie bei Minderjährigen deren Eltern auf diese Möglichkeit aus konkretem Anlass oder zu Beginn eines Schuljahres hingewiesen worden sind."

