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Förderung bei Lese- Rechtschreibschwäche

Legasthenie-Förderung an der KGSE

Lese-rechtschreibschwache Schülerinnen und Schüler brauchen eine spezielle Förderung, die auf ihre besonderen Schwierigkeiten abgestimmt sein muss und ihnen gleichzeitig Erfolge und damit Mut zum Weiterlernen vermittelt. Darauf legen wir an der KGSE ganz besonderen Wert. Unser Ziel ist es, legasthenen Schülerinnen und Schülern zu helfen, damit sie die ihrer Begabung entsprechende Schullaufbahn erfolgreich durchlaufen können und nicht an ihrer Schwäche scheitern.

1. Was bedeutet Legasthenie?

Als Legasthenie werden Probleme beim Lesen oder Schreiben bezeichnet, die größer sind als die allgemeine Auffassungsgabe eines Kindes vermuten lässt.

Es handelt sich nicht um vorübergehende (Lese-)Rechtschreibschwierigkeiten, die auf einer offensichtlichen Ursache beruhen (z.B. Schulwechsel, Krankheit....).

Es ist nicht ausschlaggebend, ob die Leistungen in den anderen Fächern und im Rechnen durchschnittlich oder besser sind. Auch diese Leistungen können durch die legasthenen Störungen und ihre Auswirkungen bereits beeinträchtigt sein.

2. Mögliche Auffälligkeiten in der Schule

Es gibt sehr unterschiedliche Probleme, die auf das Vorliegen einer Legasthenie hinweisen können. Im Vordergrund stehen Probleme beim Verschriftlichen von Wörtern und Erlesen von einzelnen Buchstaben und Wörtern.

Die Kinder

  • zeigen große Schwierigkeiten beim Lesen- und Schreibenlernen in der 1. Klasse
  • schreiben ungewöhnlich viele Wörter trotz häufigen Übens immer wieder falsch
  • lesen sehr langsam und fehlerhaft
  • können sich Gelesenes und Schriftbilder nur schwer merken
  • ziehen Buchstaben oft nur sehr stockend zu Wörtern zusammen
  • erraten Wörter beim Lesen häufig aus dem Sinnzusammenhang
  • verwechseln oft ähnliche Wörter (oben statt Ofen, d statt b, g statt d...)
  • verschlucken Endsilben
  • lassen Vokale aus
  • hören in den Wörtern die Einzellaute schlecht oder fehlerhaft (Reken statt Regen)
  • können längere Wörter oft nicht genau nachsprechen
  • schreiben schwierige Wörter eher richtig als einfache
  • haben Schwierigkeiten bei der Zeichensetzung
  • sprechen und lesen oft sehr ungenau, lassen Innenlaute aus
  • schreiben oft mit links
  • haben häufig eine verkrampfte Stifthaltung und unleserliche Schrift
  • können links und rechts meist nicht sicher voneinander unterscheiden

3. Feststellung einer Legasthenie in der Schule

Um festzustellen, ob bei einem Kind eine Legasthenie im Sinne des Erlasses vorliegt, testen wir mit einem standardisierten Rechtschreibtest und einem standardisierten Intelligenztest. Liegt hier eine erhebliche Abweichung vor (sehr schwaches Ergebnis im Rechtschreibtest, gut durchschnittliches Ergebnis im Intelligenztest), wird ein ausführliches Gespräch mit den Eltern über die bisherige Entwicklung des Kindes geführt und gegebenenfalls eine Legasthenie anerkannt.

4. Legasthenie-Erlass in Schleswig-Holstein

Die Rechtschreibung bei Schülerinnen und Schülern mit einer förmlich festgestellten Lese-Rechtschreibschwäche wird solange nicht mitbewertet, bis hier mindestens ausreichende Leistungen über längere Zeit erzielt werden. Auch in den Fremdsprachen soll die Rechtschreibschwäche berücksichtigt werden, indem Rechtschreibfehler nicht mitgewertet werden. Diese Regelungen gelten bis einschließlich Klasse 10. Für die Oberstufe gibt es Sonderregelungen.

Ab der 8. Klasse steht der Vermerk „Legasthenie" nicht mehr im Zeugnis. Die Eltern müssten diesen beantragen. Davon unabhängig ist, dass eine Legasthenie bis einschließlich 10. Klasse berücksichtigt wird.

5. Die Fördermaßnahmen an der KGSE

5.1 LRS-Gruppenförderung

An der KGSE werden Schülerinnen und Schüler mit Legasthenie intensiv gefördert.

Im 5. und 6. Schuljahr, wenn möglich auch im 7. und 8., wird für jede Klasse eine feste Förderstunde mit gezieltem LRS-Training erteilt. In den darauffolgenden Jahrgängen bieten wir weitere jahrgangsübergreifende Kurse an, um auch hier möglichst viele Kinder weiter fördern zu können.

5.2 LRS-Einzelförderung

Schülerinnen und Schüler mit erheblichem Förderbedarf in der Rechtschreibung erhalten zwei bis drei Mal in der Woche jeweils 15 Minuten lang eine Einzelförderung von speziell geschulten Mitarbeiterinnen der KGSE. Zurzeit nehmen ca. 40 SchülerInnen der Klassen 5-10 an dieser Einzelförderung teil. Die Mitarbeiterinnen werden für diese Fördermaßnahme speziell ausgebildet und in ihrer Arbeit begleitet.

5.3 Leseförderung

Schülerinnen und Schüler, die eine Förderung im sinnentnehmenden Lesen benötigen, erhalten diese nach dem Förderprogramm „Lesen macht stark". Die Fördermaßnahme findet in Kleingruppen in der 5. Jahrgangsstufe statt.

Nähere Informationen erhalten Sie bei Herrn Noch (LRS-Beauftragter der KGSE) und Frau Bechtel.

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