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Lernpläne

Für Schülerinnen und Schüler, die eine besondere Förderung benötigen, können Lernpläne erstellt werden.

Diese können für einzelne Fächer oder für alle Fächer gelten.

Sobald sich in einem einzelnen Fach die Tendenz abzeichnet, dass eine Schülerin oder ein Schüler die Anforderungen nur schwer bewältigen kann, sind die Fachlehrkräfte gehalten, zusammen mit der Schülerin oder dem Schüler einen Lernplan zu erstellen, in dem Schritte aufgezeigt werden, die Anforderungen zu erfüllen. Die Eltern und die Klassenlehrkraft werden darüber in Kenntnis gesetzt.

Mögliche Maßnahmen sind

  • Arbeit an individualisierten Aufgaben im Fachunterricht
  • verpflichtende Zuweisung zu einem mehrwöchigen Kurs in Kopfrechnen / Grundrechenarten
  • verpflichtende Zuweisung zur Hausaufgabenbetreuung
  • Einsatz von Lernprogrammen mit Selbstkontrolle

Lernpläne sollten wenige kleine Ziele beinhalten und nur für einen überschaubaren Zeitraum eingesetzt werden (z. B. acht Wochen). Das Ergebnis wird überprüft. Anschließend wird der Lernplan für beendet erklärt oder in gleicher bzw. veränderter Form fortgeführt.

Wenn darüber hinaus

  • Schülerinnen oder Schüler sich als besonders begabt erweisen oder
  • Schulversagen droht, wenn
  • weitere Leistungseinbrüche entstanden sind oder
  • im Bereich des Lern- und Sozialverhaltens Änderungen eintreten sollen

prüfen die Lehrkräfte einer Klasse, ob ein allgemeiner Lernplan erstellt werden soll und legen gegebenenfalls gemeinsam die Inhalte fest. Auch ein solcher Lernplan wird mit Kind und Eltern besprochen. Dieser Lernplan wird Teil der Schülerakte.

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