Infektionsschutz an der KGSE - die wichtigsten Regelungen
Gibt es ein Betretungsverbot?
- Generell: Nein.
- Bei Krankheits- und Erkältungsanzeichen: Ja, vgl. den > Schnupfenplan.
Darf ich mich nach Ende des Unterrichts oder der Betreuung in der Schule aufhalten?
- Nein.
Wo halte ich mich in der Schule auf?
- Jede Klasse verbleibt in den Bereichen, die für den Jahrgang vorgesehen sind und benutzt nur die für den Jahrgang vorgesehenen Treppenaufgänge, Flure und Toiletten. Auf dem Schulhof muss Abstand gehalten und eine Maske getragen werden.
Mit wem darf ich zusammensein?
- Ich darf mit den Schülerinnen und Schülern meiner Klasse und meines Jahrgangs zusammensein.
Welchen Abstand muss ich einhalten?
- Ein Abstand von mindestens 1,5 m ist dringend angezeigt, in bestimmten Unterrichten gibt es Ausnahmen.
Welche Regelungen gibt es für Masken?
- In der Schule und auf dem Schulhof müssen Masken getragen werden, in bestimmten Situationen gibt es Ausnahmen.
- Masken sind industriell hergestellt, bestehen aus einem Vlies mit mehreren Lagen und besitzen kein Ausatemventil. Standards sind FFP2, FFP3, N95, KN95, P2, DS2 oder KF94.
- Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden > Informationsseite des Ministeirums.
Wie oft muss gelüftet werden?
- Einmal pro Schulstunde bzw. wenn eine vorhandene CO2-Ampel dies anzeigt.
Welche Hygieneregeln muss ich beachten?
- Körperkontakte vermeiden
- regelmäßig Hände waschen
- wenn nötig in die Armbeuge husten oder niesen.
Für mich besteht ein besonderes Infektionsrisiko - was kann ich tun?
- Es gibt die Möglichkeit, sich beurlauben zu lassen. Wenden Sie sich bitte an die Schule.
Ich habe Erkältungssymptome - wie verhalte ich mich?
- Auskunft gibt der aktuelle > Schnupfenplan (> englisch| > türkisch)
Ich habe ein positives Testergebnis - wie verhalte ich mich?
- Setzen Sie sich bitte unbedingt mit der Schule in Verbindung, unabhängig davon, ob es sich bei dem Test um einen PCR-Test oder einen Schnelltest (auch Selbsttest) gehandelt hat.
Das Gesundheitsamt hat für mich eine Quarantäne angeordnet - wie verhalte ich mich?
- Informieren Sie bitte die Schule und beachten Sie die > Hinweise des Gesundheitsamts.
Wo kann ich die amtlichen Regelungen nachlesen?
Grundlegend sind in der jeweils aktuellen Fassung:
- Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2
- Landesverordnung über besondere Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 an Schulen
- Corona-Allgemeinverfügungen des Kreises Pinneberg
Hinweis: Wir versuchen unsere Ausführungen stets auf dem neuesten Stand zu halten. Maßgeblich sind die Formulierungen der amtlichen Bekanntmachungen. > zu den Landesregelungen
Ich habe noch Fragen - an wen kann ich mich wenden?
- Sie erreichen die Schule über das > Kontaktformular.